Um eine ukrainische Frau nach Deutschland einzuladen, müssen Sie zuerst eine Einladung (Verpflichtungserklärung) für die frau besorgen. Ukrainischen Staatsbürger brauchen ein Schengen Visum, um nach Deutschland oder andere Länder des Schengen Raums zu reisen.
 
 
Einladungen (für Besucher aus der Ukraine oder Russland) / Verpflichtungserklärungen
Um die Gäste einzuladen, müssen Sie Verpflichtungserklärung abgeben, wo Sie sich verpflichten, alle anfallenden Kosten zu übernehmen. Die Frau, die Sie einladen möchten, muss diese Verpflichtungserklärung zur Beantragung des Visums bei der deutschen Botschaft vorlegen.
 
Die Verpflichtungserklärung können Sie im Ausländeramt in Ihrer Stadt beantragen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25 Euro.
 
Prüfung Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit
 
·        Bürgeramt wird zusätzlich Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit überprüfen. Benötigt werden hier meistens Nachweise über regelmäßige Einnahmen (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheidigung des Steuerberaters über die Gewinnermittlung, Steuerbescheide, Arbeitslosengeld, der letzten 6 Monate, Arbeitgeberbescheinigung mit der Angabe ob das Arbeitsverhältnis befristet ist) und Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Kreditverpflichtungen, Unterhaltsverpflichtungen) sowie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
·         
Finanzielle Verpflichtungen
Mit der Verpflichtungserklärung entstehen folgende  finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Ausländerbehörde:
 
-        Sie übernehmen Krankenkosten, im Fall, wenn die eingeladene Frau ins Krankenhaus muss. Deswegen empfehlen wir für den Zeitraum der Aufenthalt der Frau ein Ihnen eine Krankenversicherung für den ausländischen Gast abzuschließen.
-        Wenn es zum Fall der möglichen zwangsweisen Durchsetzung der
Ausreiseverpflichtung nach §§ 66, 67 Aufenthalt Gesetz kommt, tragen Sie die Kosten, die deswegen entstanden sind.
 
Die Verpflichtungen gelten auch dann, wenn die Frau den Ausreifrist versäumt hat und sich illegal im Schengen Raum weiterhin befindet.
 
Was muss ich der Frau schicken, damit sie das Visum in der deutschen Botschaft beantragen kann?
Ukrainische Frau braucht von Ihnen die Verpflichtungserklärung in Original, um den Termin im deutschen Konsulat zu vereinbaren.
 
Was muss ich dem Ausländeramt vorzeigen, um die Verpflichtungserklärung zu bekommen?
- Gültiges Ausweis
- Daten zu der Person, die Sie einladen: (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift im Heimatland, Nummer des Reisepasses)
- Daten zum Einladungszeitraum (Geplannte Einreise und Dauer des Aufenthaltes)
- Einkommensnachweise über das Nettoeinkommen für die letzten drei Monate.
Rentner: Rentenbescheid und Selbständige: Bescheinigung vom Steuerberater oder Steuerbescheid des Finanzamtes
 
Was soll ukrainische Frau in der deutschen Botschaft vorlegen?
 
- Verpflichtungserklärung (Einladung) der einladenden Person, also von Ihnen
- Arbeitsnachweis der Frau ( sie bekommt vom Arbeitgeber)
- Farbfotos
- Krankenversicherung für Ausland
- Finanzierungsnachweis (Einkommen der Frau)
- Nachweis der Rückkehrbereitschaft
- Reisepass (soll nach dem Ablauf des Visums noch mindestens drei Monate gültig sein)
- Unterkunftsbestätigung (Hotelbuchung oder Einladung von einer privaten Person)
- Gebühren (35,00 Euro)
 Flugtickets soll man erst dann buchen, wenn man das Visum erfolgreich erworben hat.

Es gibt auch die Möglichkeit nach Deutschland mit einem Touristenvisum einzureisen. Wenn Ihre Frau nach Deutschland mit einem Touristenvisum einreisen will, kann sie sich i.d.R. bis zu 90 Tage innerhalb von 6 Monaten in jedem beliebigen Mitgliedsland des Schengen-Abkommens aufhalten.

Zu den 26 Schengen-Mitgliedstaaten gehören:  Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal , Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.